Corona Hygieneregeln

SGE Leitfaden für die Wiederaufnahme des Kinderturnens

  • Ab Samstag 30.11. gilt 2G+, auch geimpfte und genesene Personen brauchen einen aktuellen Testnachweis
    Das Training findet in festgelegten Kleingruppen statt
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt zur Halle. Auch die Kontaktpersonen im eigenen Haushalt dürfen keine Erkrankungen aufweisen. Personen, bei denen Covid-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichen Zeugnis / Testergebnis wieder am Training teilnehmen.
  • Anwesenheitslisten inklusive aller relevanten Kontaktdaten (Name, Vorname/Adresse/Telefonnummer) werden zur Nachverfolgung von Infektionsketten geführt.
  • Das ausgeschilderte Wegekonzept ist einzuhalten.
  • Beim Betreten der Vorräume, Gänge und Umkleidekabinen ist ein Tragen von Mund-Nasen-Schutz der Eltern Pflicht. Kinder bis 6 Jahre müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Alle Personen müssen sich bei Betreten und Verlassen der Sportstätte die Hände desinfizieren (oder waschen = Kinder). Desinfektionsmittel sind vorhanden.
  • Der Abstand von min. 1,5 m bei den Erwachsenen ist einzuhalten, auch während Unterhaltungen.
  • Die Nutzung der Umkleidekabinen soll auf ein Minimum reduziert werden. Die angegebene Personenzahl vor Ort ist einzuhalten. Es wird empfohlen, das Kinder bereits mit Sportsachen bekleidet zur Übungsstunde kommen.
  • Max. 2 Personen dürfen sich gemeinsam in der Toilettenanlage befinden. Es sollte, wenn möglich, auf eine Toilettenbenutzung verzichtet werden.
  • Die Eltern sollen möglichst, nach Bringen der Kinder, die Halle direkt wieder verlassen. Beim Aufenthalt in der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer beim aktiven Turnen in der Eltern- und Kindturngruppe) und der Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten. Auf den Bänken sind Sitzplätze markiert, bzw. werden beim Eltern- und Kindturen Familienbereiche durch Reifen gekennzeichnet.
  • Nach Ende des Trainings ist die Halle zügig – am besten sofort – zu verlassen. Das Gleiche gilt für die Umkleiden und Vorräume, um eine Begegnung von verschiedenen Trainingsgruppen zu vermeiden.
  • Den Trainern und dem Elterndienst ist freigestellt ein Mund-Nasen-Schutz während der Trainingsstunde zu tragen.

Gez. Dieter Hub Vorstandsvorsitzender SGE